Sakramente und mehr

Der Wiedereintritt

Im Folgenden sollen einige Fragen zur Wiederaufnahme in die Kirche nach dem Kirchenaustritt beantwortet werden.

Kann ich einfach so wieder in die Kirche eintreten?

Ein Kirchenaustritt muss keine endgültige Entscheidung sein. Menschen, die in die Gemeinschaft der Kirche zurückkehren wollen, werden mit offenen Armen empfangen. Es gibt allerdings einige formale Dinge zu beachten.

Sie können nicht bei dem Amt, bei dem Sie ausgetreten sind, wieder eintreten. Staatliche Behörden können die Wiederaufnahme in die Kirche nicht leisten. Die Wiederaufnahme ist kein rein bürokratischer Akt wie der Kirchenaustritt.

Umkehr erfordert Wiedergutmachung, Zuwendung und Versöhnung mit dem katholischen Glauben. Sie müssen sich also an einen katholischen Priester Ihres Vertrauens wenden. Dieser Geistliche wird Sie begleiten und Ihnen helfen, Antworten auf Ihre Fragen zu finden. Möglicherweise ist auch die Teilnahme an einem Glaubenskurs eine gute Gelegenheit, einen neuen Zugang und Antworten auf offene Fragen zu bekommen. Die Pfarrei Christkönig bietet solche ‚Kurse‘ regelmäßig an.

Muss ich mich beim Wiedereintritt noch einmal taufen lassen?

Nein- Eine Taufe gilt für das ganze Leben und muss nie erneuert werden. Niemand kann sich aus eigenem Willen unwiderruflich von der Kirche lossagen.

Welche Dokumente benötige ich für den Wiedereintritt?

· eine Bescheinigung des Kirchenaustritts mit Datum, Aktenzeichen und Namen der Austrittsbehörde,

· Name und Anschrift der Taufpfarrei, falls Sie nicht in der Pfarrei Christkönig Flieden getauft worden sind,

· Unterlagen über die Eheschließung, falls Sie nach Ihrem Austritt geheiratet haben.

Was kostet die Wiederaufnahme?

Die Wiederaufnahme kostet nichts.

Allerdings müssen Sie ab diesem Zeitpunkt wieder Kirchensteuer zahlen. Für die Dauer des Austritts müssen Sie keine Kirchensteuer nachzahlen.

Wie läuft der Wiedereintritt ab?

Nach der persönlichen Vorbereitung (Gespräche und Sakrament der Versöhnung) holt der Priester beim Bischof in Fulda die Genehmigung zur Wiederaufnahme ein. Der Aufgenommene spricht das Apostolische Glaubensbekenntnis und bindet sich damit wieder an die Kirche. Damit erhält er wieder vollumfänglich alle Rechte und Pflichten, die die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche mit sich bringt: Sie können Tauf- und Firmpate werden, Sie dürfen den Pfarrgemeinderat und den Verwaltungsrat mitwählen oder sogar dafür kandidieren. Sie sind Teil einer Gemeinschaft, die sich um die Bewahrung und Pflege des christlichen Glaubens kümmert u.v.m.

Erfährt die Gemeinde von meinem Wiedereintritt?

Die Wiederaufnahme wird im Pfarrbüro diskret behandelt. Dazu kommt das Amtsgeheimnis, dem der Priester, der Sie begleitet, unterliegt. Die Wiederaufnahme muss jedoch an das Standesamt weitergeleitet werden.

 

Katholische Pfarrgemeinde

Christkönig • Flieden


Hauptstraße 25

36103 Flieden


 




Telefon: 06655 / 15 10

Fax: 06655 / 910 168 


 

Pfarrbüro - Öffnungszeiten



Montag-Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 17 bis 19 Uhr


Karte Flieden St. Goar
 


© Christkoenig • Flieden   

 

Katholische Pfarrgemeinde

Christkönig • Flieden


Hauptstraße 25

36103 Flieden



Telefon: 06655 / 15 10

Fax: 06655 / 910 168



© Christkoenig • Flieden