WIEDEREINTRITT
Der Wiedereintritt
Im Folgenden sollen einige Fragen zur Wiederaufnahme in die Kirche nach dem Kirchenaustritt beantwortet werden.
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Kann ich einfach so wieder in die Kirche eintreten?
Ein Kirchenaustritt muss keine endgültige Entscheidung sein. Menschen, die in die Gemeinschaft der Kirche zurückkehren wollen, werden mit offenen Armen empfangen. Es gibt allerdings einige formale Dinge zu beachten.
Sie können nicht bei dem Amt, bei dem Sie ausgetreten sind, wieder eintreten. Staatliche Behörden können die Wiederaufnahme in die Kirche nicht leisten. Die Wiederaufnahme ist kein rein bürokratischer Akt wie der Kirchenaustritt.
Umkehr erfordert Wiedergutmachung, Zuwendung und Versöhnung mit dem katholischen Glauben. Sie müssen sich also an einen katholischen Priester Ihres Vertrauens wenden. Dieser Geistliche wird Sie begleiten und Ihnen helfen, Antworten auf Ihre Fragen zu finden. Möglicherweise ist auch die Teilnahme an einem Glaubenskurs eine gute Gelegenheit, einen neuen Zugang und Antworten auf offene Fragen zu bekommen. Die Pfarrei Christkönig bietet solche ‚Kurse‘ regelmäßig an.
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Muss ich mich beim Wiedereintritt noch einmal taufen lassen?
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Welche Dokumente benötige ich für den Wiedereintritt?
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Was kostet die Wiederaufnahme?
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Wie läuft der Wiedereintritt ab?
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Erfährt die Gemeinde von meinem Wiedereintritt?